Nutzungsbedingungen
- Anwendungsbereich
(1) Die hier veröffentlichten Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung im Zusammenhang mit der Vornahme jedweder Nutzungshandlungen auf der Plattform Lexasol. Lexasol bietet seinen Nutzern an, Termine bei Notaren bundesweit zu vereinbaren. Lexasol ist eine Dienstleistung der Articulao GmbH, Frankfurt am Main.
(2) Die datenschutzrechtlichen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Lexasol, die hier abgerufen werden können.
- Bereitstellung
Lexasol haftet nicht für technische Störungen, insbesondere für Ausfälle der Server oder der Kommunikationsverbindungen, für Verzögerungen bei der Nutzung der Dienste oder für die Unterbrechung der Dienste oder deren Kommunikationsverbindungen. Dennoch setzt sich Lexasol stets damit auseinander, für einen störungsfreien Betrieb der Dienste zu sorgen.
- Umfang der Dienstleistung
(1) Die Articulao GmbH, Frankfurt am Main, betreibt unter der Bezeichnung „Lexasol“ eine Plattform insbesondere für Notare. Notare haben dort die Möglichkeit, freie Kapazitäten für ihre notarielle Tätigkeit zu füllen, indem sie Anfragen von potenziellen Mandanten annehmen. Hierzu richtet der Notar ein persönliches Konto ein.
(2) Notare können sämtliche Anfragen potenzieller Mandanten einsehen. Hinsichtlich der Anfragen der potenziellen Mandanten hat der Notar die Möglichkeit, über die Einrichtung eines persönlichen Profils die Anfrage der potenziellen Mandanten nach den ihn interessierenden Merkmalen zu filtern. Das gibt ihm insbesondere die Möglichkeit, nur bestimmte angefragte Beurkundungsvorgänge angezeigt zu bekommen.
(3) Ist der Notar bereit, eine dieser Anfragen anzunehmen, so teilt er dies dem potenziellen Mandanten unverbindlich über das auf der Webseite zur Verfügung gestellte Formular mit (Interessenbekundung). Durch diese Mitteilung bekundet der Notar das Interesse an dem Mandat. Eine konkrete Vertragsbeziehung entsteht durch die Mitteilung noch nicht. Diese entsteht erst durch die direkte Beauftragung des Notars durch den potenziellen Mandanten.
(4) Damit der Notar überprüfen kann, ob er die Tätigkeit innerhalb der vom potenziellen Mandanten gewählten Zeitraums ausführen kann, hat der Notar die Möglichkeit, für jede Anfrage eine konkrete Frist zu bestimmen, innerhalb der der potenzielle Mandant damit rechnen kann, dass die notarielle Tätigkeit durchgeführt werden kann.
(5) Die Articulao GmbH erbringt weder Beratungsdienstleistungen hinsichtlich notarieller Geschäfte, noch führt sie selbst solche aus. Sie ist lediglich ein Vermittler zwischen Endnutzern und Notaren hinsichtlich der Vergabe von notariellen Terminen.
(6) Weder ein Notar noch ein Endnutzer kann von der Articulao GmbH verlangen, dass ihm ein Endnutzer bzw. ein Notar zugewiesen wird. Ob und wie ein Endnutzer seine Anfrage ausgestaltet und sodann den konkreten Notar auswählt, bleibt allein dem Endnutzer überlassen. Die Articualo GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Entsprechend hat die Articulao auch keinen Einfluss auch die Tätigkeit des konkreten Notars.
- Pflichten des Notars
(1) Der Notar ist nicht dazu verpflichtet, bestimmte Anfragen anzunehmen. Es obliegt allein seinem freien Ermessen, welche Anfragen er in die engere Auswahl überführt und welche er sodann gegenüber dem potenziellen Mandanten beantwortet.
(2) Die Articulao GmbH wird zu keiner Zeit die freie Entscheidungsmöglichkeit des Notars hinsichtlich der Annahme oder Nichtannahme eines Mandats, dessen Durchführung oder Beendigung einschränken oder versuchen anderweitig zu beeinflussen.
(3) Der Notar ist nicht dazu verpflichtet, seine Tätigkeit auszuführen, sollte sich im späteren Verlauf des Mandats herausstellen, dass bestimmte Umstände auftreten, die eine rechtliche oder tatsächliche Umsetzung zumindest teilweise verhindern oder verzögern könnten. Das betrifft insbesondere die Überprüfung der Personalien und der an der Tätigkeit beteiligten Personen. Ferner für den Fall, dass der Notar zu einem Zeitpunkt vor Ausführung seiner Tätigkeit Informationen erhält, die ihn an der Ausübung seiner Tätigkeit hindern könnten.
- Pflichten des Endnutzers
(1) Der Endnutzer ist verpflichtet, nur dann Anfragen auf der Plattform einzustellen, wenn eine entsprechende notarielle Tätigkeit gewünscht wird. Er stellt ferner sicher, dass die von ihm eingegebenen Daten richtig und vollständig sind. Sofern sich nach der Eingabe der Daten Änderungen ergeben, verpflichtet sich der Endnutzer, die eingegebenen Daten entsprechend anzupassen.
(2) Sollte Lexasol Kenntnis davon verlangen, dass der Endnutzer Anfragen ohne ernsthaften Charakter auf die Plattform einstellt, kann Lexasol nach freiem Ermessen die Anfrage löschen. Lexasol kann im Wiederholungsfalle den Endnutzer vollständig von der Plattform ausschließen.
(3) Beauftragt der Endnutzer nach Einstellung seiner Anfrage auf die Plattform einen Notar , so ist er verpflichtet, seine Anfrage seine löschen. Lexasol kann Anfragen, die offensichtlich bereits anderweitig beauftragt wurden, jederzeit ohne vorherige Ankündigung deaktivieren oder löschen.
- Zahlung
(1) Der Endnutzer ist zur Vergütung der Leistungen auf der Plattform Lexasol verpflichtet. Die maßgeblichen Vergütungen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
(2) Die Zahlungspflicht des Endnutzers besteht ab dem Zeitpunkt, zu dem dem Endnutzer auf der Plattform Lexasol mindestens ein Notar vorgeschlagen wird, der sich grundsätzlich zur Ausführung der vom Endnutzer gewünschten notariellen Tätigkeit bereiterklärt.
(3) Kommt eine Ausführung der vom Endnutzer gewünschten notariellen Tätigkeit nicht zustande aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Articulao GmbH liegen, besteht die Zahlungspflicht des Endnutzers uneingeschränkt fort.
- Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
Der Vertrag zwischen der Articulao GmbH und dem Notar wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von dreißig Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
- Inhalte von Lexasol
Die von Lexasol bereitgestellten eigenen Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt und erstellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorschriften oder Aktualität übernimmt Lexasol dennoch nicht.
- Inhalte von Dritten
Von Dritten in die Dienste von Lexasol eingestellte Inhalte gegeben die Meinung dieser dritten Person wieder. Lexasol macht sich diesen Inhalt nicht zu eigen. Weder muss noch kann Lexasol die von Dritten eingestellten Inhalte überprüfen, überwachen oder auf etwaige rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sofern Dritte in den Diensten von Lexasol Hyperlinks einstellen, die auf nicht von Lexasol eingestellte Inhalte verweisen, macht sich Lexasol diese Inhalte nicht zu eigen. Weder muss noch kann Lexasol diese Hyperlinks und deren Verlinkungsziel überprüfen.
- Kenntnis von Rechtsverstößen
(1) Nutzer und ggfs. auch Dritte haben die Möglichkeit, bei Verdacht auf einen Rechtsverstoß mittels einer von Lexasol dafür zur Verfügung gestellten Funktion Lexasol über diesen Verdacht zu informieren.
(2) Lexasol toleriert insbesondere keine Inhalte mit extremistischem, rassistischem, gewaltverherrlichendem oder pornografischem Bezug oder Inhalten, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Für den Fall, dass Lexasol von Rechtsverstößen durch Inhalte im Zusammenhang mit den von Lexasol angebotenen Diensten Kenntnis erlangt, wird Lexasol diese Inhalte unverzüglich sperren oder entfernen. Lexasol behält sich allerdings vor, eine Prüfung dieser Inhalte vor der Ergreifung von Maßnahmen durchzuführen.
(3) Eine Haftung von Lexasol für Inhalte Dritter greift frühestens ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung eines Rechtsverstoßes.
- Ausschluss von Nutzern
(1) Lexasol behält sich das Recht vor, einzelne Teilnehmer von der Plattform vorübergehend oder auf Dauer auszuschließen. Ein Ausschluss auf Dauer findet dann statt, wenn der Nutzer trotz einer vorherigen Abmahnung einen Verstoß wiederholt. Ein sofortiger Ausschluss ist dann möglich, wenn der Nutzer gegen Strafgesetze verstößt, namentlich beleidigende, verleumderische oder gewaltverherrlichende Inhalte einstellt.
(2) Lexasol entscheidet nach eigenem Ermessen darüber, ob und in welcher Form der Nutzer über seinen Ausschluss unterrichtet und ihm gegenüber hierfür eine Begründung mitgeteilt wird.
- Urheberrechte
Etwaige durch Lexasol oder einzelne Nutzer eingestellte Inhalte sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung, insbesondere eine Vervielfältigung der auf der Plattform von Lexasol eingestellten Inhalte ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Ohne eine Zustimmung ist die Nutzung von Inhalten grundsätzlich im Rahmen eines privaten Gebrauchs zulässig, es sei denn, die Nutzung dient unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken.
- Haftung
(1) Die Articulao GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fährlässigen Verhalten durch sie, ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist ihre Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Tippempfänger vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Änderung oder Beendigung der Plattform
Lexasol behält sich das Recht vor, die Plattform insgesamt oder in Teilen anzupassen oder den Dienst endgültig ohne besondere Ankündigung zu beenden. Aus diesen Maßnahmen stehen den Nutzern keine Rechte zu.
- Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist Frankfurt am Main/Deutschland, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland aufweist; dies gilt auch für den Fall, dass nach Vertragsschluss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt aus Deutschland herausverlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.