Praxisbeispiel Zuständigkeit

Rechtsanwältin Marie B. hat ein “Luxus-Problem”: In ihrem Fall gewährt ihr die ZPO die Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Gerichtsständen zu wählen. Beide befinden sich in gänzlich anderen Bundesländern – Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.

Sie hat seinen Mandanten darüber aufgeklärt, dass die Wahl zwischen zwei Gerichten besteht. Dann stellte der Mandant ihr die Frage, welches Gericht denn besser sei. Da Rechtsanwältin B. bei beiden Kammern noch keine Erfahrungen sammeln konnte, konnte sie diese Frage nicht beantworten.

Sie ist deshalb auf der Suche nach Kollegen, die bereits Erfahrungen an beiden Gerichten gemacht haben.